Satzung

Förderverein 775 Jahre Naundorf

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Der am 22.06.2016 gegründete Verein führt den Namen

„Förderverein 775 Jahre Naundorf“

Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister führt er den Zusatz e. V.

Der Verein hat seinen Sitz in 04769 Naundorf, Mügelner Str. 20

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Adresse des Vereins ist die Adresse des 1. Vorsitzenden.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Gemeinschaftslebens, die Förderung und Durchführung der 775 Jahr Feier in Naundorf und die Belebung des Vereinslebens in Naundorf.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke in Sonderheit des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§51 bis 68 AO). Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf darüber hinaus keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

  • 2

Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person ab 14 Jahren werden. Wer die Mitgliedschaft erweben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand.

 

  • 3

Verlust der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

Der Ausschluss ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zulässig.

Ist ein Mitglied länger als 12 Monate mit seinem Mitgliedsbeitrag im Rückstand, kann es ohne Mahnung aus der Mitgliederliste gestrichen werden.

Ein ausgetretenes Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.

 

  • 4

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.

Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum 30. Juni des Kalenderjahres fällig.

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied, auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

  • 5

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  1. Vorsitzenden
  2. Vorsitzenden (Stellvertreter)

Schatzmeister

Schriftführer

Fünf Beisitzer

 

Die Mitglieder des Vorstandes werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von jeweils zwei Geschäftsjahren in geheimer Wahl gewählt. Sämtliche Vorstandsmitglieder bleiben auch nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.

Eine Wiederwahl ist zulässig.

Sämtliche Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

Dem Vorstand obliegt auch die Vereinsverwaltung.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

 

  • 6

Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen finden dann statt, wenn es das Interesse des Vereins erfordert.

Die Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen durch den Vorstand schriftlich oder per E-Mail mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen.

Die Mitgliederversammlung wird durch den 1. Vorsitzenden geleitet.

Ist dieser verhindert, so muss die Leitung durch den 2. Vorsitzenden erfolgen.

Abstimmungen erfolgen durch das Handzeichen. Wird durch die Mitgliederversammlung eine andere Abstimmungsart beschlossen, so muss diese ausgeführt werden.

Die Beschlüsse werden mit einer einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.

 

  • 7

Protokollierung der Beschlüsse

Die gefassten Beschlüsse müssen unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses schriftlich niedergelegt werden.

Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterschreiben.

 

  • 8

Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins sind die im Amt befindlichen Vorstandsmitglieder die Liquidatoren.

Bei Auflösung oder Aufhebung oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Gemeinde Naundorf, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke, in Sonderheit des § 1 der Satzung zu verwenden hat.

 

Die vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung genehmigt.

Naundorf, 22.06.2016

 

Vorsitzender: Volker Buschmann

Vorsitzender: (Stellvertreter ) Bernd Gasde

Schatzmeister: Matthias Schubert

Schriftführer: Christian Kunze

Beisitzer: Andreas Körner

Beisitzer: Carolin Rädler

Beisitzer: Roland Paul

Beisitzer: Mareen Kern

Beisitzer: Andrea Schwager